Branchendefinitionen:
Frachtverträge
Ein Frachtvertrag, der auch unter der Bezeichnung Transportvertrag bekannt ist, ist ein Vertrag über den Transport von Waren oder Gütern. Einzelheiten zu diesem Vertragsrecht regelt in Deutschland das HGB. Je nach Art und Weise des Transportes (Schiff, Bahn usw.) können andere Vorschriften relevant sein. Der Frachtvertrag verpflichtet den Frachtführer dazu, ihm übergebene Frachtgüter gegen Bezahlung zum Empfänger zu befördern. Dabei kann der Vertragspartner der eigentliche Absender sein, es ist aber auch möglich dass es sich um einen Spediteur oder einen anderen Frachtführer handelt.
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