Branchendefinitionen:
Selbsteintritt
Obwohl ein Spediteur im Sinne der Bezeichnung eigentlich ein Transportvermittler ist, kann er Transporte auch mit eigenen Fahrzeugen durchführen. Ausgelöst wird der Selbsteintritt durch die Anwendung des Selbsteintrittsrechts. Macht ein Spediteur hiervon Gebrauch, handelt er als Frachtführer mit dessen Rechten und Pflichten.
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